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Satzung des Fördervereins Ludwigsgymnasium Köthen e.V.
Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt die Zuwahl eines neuen Vorstandsmitgliedes durch Mehrheitsbeschluss der übrigen Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wird grundsätzlich durch den Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden mindestens zweimal jährlich...
http://www.gym-ludwig.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1272

 



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