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Satzung des Fördervereins Ludwigsgymnasium Köthen e.V.
Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger, der es ausschließlich zugunsten des Ludwigsgymnasiums Köthen verwenden darf. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus...
http://www.gym-ludwig.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1272

 



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