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Satzung des Fördervereins Ludwigsgymnasium Köthen e.V.
Geschäftsjahr aufzustellen und diese dem Vorstand vorzulegen. Der Schriftführer ist für den Schriftverkehr verantwortlich. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen eines der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss. § 8 Rechnungsprüfer...
http://www.gym-ludwig.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1272

 



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