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Satzung des Fördervereins Ludwigsgymnasium Köthen e.V.
berechtigt, Ehrenmitgliedschaften anzutragen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Über Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch schriftliche Austrittserklärung...
http://www.gym-ludwig.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1272

 



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