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Satzung des Fördervereins Ludwigsgymnasium Köthen e.V.
Briefes zu laden sind. Die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen / Wahlen zu enthalten und ist...
http://www.gym-ludwig.bildung-lsa.de/foerderverein/satzung/#part1272

 



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